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Verkehrsrecht
Bei Verkehrsunfällen setze ich Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch.
Hier ist entscheidend, von Anfang an mit anwaltlicher Beratung die richtigen Schritte zu unternehmen. Sehr häufig weigern sich Versicherungen den gesamten Schaden zu ersetzen, der bei einem Unfall entstanden ist. In dem Fall muss mit fachlicher Expertise gegen ungerechtfertigte Kürzungen vorgegangen werden, sei es Kürzungen bei den Reparaturkosten oder bei den Mietwagenkosten und sonstigen Kosten. Bei einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden berate ich Sie, was sinnvollerweise zu tun ist.
Auch den Kontakt zu Schadensgutachtern und Werkstätten kann ich vermitteln.
Ist jemand bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, setze ich ein angemessenes Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall eine Rente durch. Ich berate Sie über die sonstigen Schadensersatzansprüche, z.B. den Haushaltsführungsschaden, und mache sie gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Hier ist wichtig, dass schnellstmöglich eine gründliche ärztliche Untersuchung erfolgt, um die Verletzungen nachweisen zu können.
Wichtig zu wissen: die Anwaltskosten sind Teil des Schadenersatzes und werden von der gegnerischen Versicherung getragen, wenn der Schadenersatzanspruch besteht.
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