Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
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Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
Honorar
Die Kosten für eine umfassende Erstberatung betragen höchstens € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Beratungsgebühr entfällt, wenn Sie mich in derselben Angelegenheit beauftragen, für Sie gerichtlich oder außergerichtlich tätig zu werden.
In der Erstberatung werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten und Ihrer persönlichen Situation die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens besprochen. Nach dieser Beratung entscheiden Sie selbst, ob die Beratung ausreicht oder Sie mich mit ihrer Vertretung beauftragen möchten.
Gesetzliche Gebühren oder Honorarvereinbarung
Meine Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert der Angelegenheit, um die es geht.
Um dies zu veranschaulichen, folgende Beispiele für Gegenstandswerte:
Verkehrsunfall: Höhe der Schadenersatzforderung
Kautionsrückforderung: Höhe der Kaution
Mieterhöhung: Erhöhungsbetrag x 12
Scheidung: Nettoeinkommen der Ehepartner in drei Monaten zzgl. eines Anteils am Vermögen
Unterhalt: verlangter Unterhalt x 12
Elterliche Sorge: i.d.R. € 3.000,00
Umgangsregelung: i.d.R. € 3.000,00
Soweit möglich, werden Sie vorab über die Höhe der anfallenden Vergütung informiert.
Im Einzelfall kann eine Vereinbarung über ein Stundenhonorar abgeschlossen werden. Dies ist üblich in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Sind Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, stelle ich für Sie Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die für Ihren Fall eintritt, rechne ich mit der Rechtsschutzversicherung direkt ab.
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Die Kosten für eine umfassende Erstberatung betragen höchstens € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Beratungsgebühr entfällt, wenn Sie mich in derselben Angelegenheit beauftragen, für Sie gerichtlich oder außergerichtlich tätig zu werden.
In der Erstberatung werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten und Ihrer persönlichen Situation die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens besprochen. Nach dieser Beratung entscheiden Sie selbst, ob die Beratung ausreicht oder Sie mich mit ihrer Vertretung beauftragen möchten.
Gesetzliche Gebühren oder Honorarvereinbarung
Meine Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert der Angelegenheit, um die es geht.
Um dies zu veranschaulichen, folgende Beispiele für Gegenstandswerte:
Verkehrsunfall: Höhe der Schadenersatzforderung
Kautionsrückforderung: Höhe der Kaution
Mieterhöhung: Erhöhungsbetrag x 12
Scheidung: Nettoeinkommen der Ehepartner in drei Monaten zzgl. eines Anteils am Vermögen
Unterhalt: verlangter Unterhalt x 12
Elterliche Sorge: i.d.R. € 3.000,00
Umgangsregelung: i.d.R. € 3.000,00
Soweit möglich, werden Sie vorab über die Höhe der anfallenden Vergütung informiert.
Im Einzelfall kann eine Vereinbarung über ein Stundenhonorar abgeschlossen werden. Dies ist üblich in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Sind Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, stelle ich für Sie Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die für Ihren Fall eintritt, rechne ich mit der Rechtsschutzversicherung direkt ab.
Telefon 089 263171 - Fax 089 264742
kontakt@kanzlei-seybold.de
Schwanthalerstraße 12, 80336 München